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AGB
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
- § 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle Verträge zwischen der HR Effekt GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen
wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn
wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z.B. durch Brief,
Telefax oder E-Mail) zugestimmt haben.
- § 2 Vertragsschluß
(1) Nach Aufgabe der Bestellung erhält der Auftraggeber von
uns eine E-Mail über den Eingang und den Inhalt der Bestellung.
Diese Mail dient lediglich der Information und führt noch nicht
zu einem Vertragsschluß.
(2) Der Vertrag zwischen uns und dem
Auftraggeber kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag
innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Bestellung in Textform, insbesondere
durch E-Mail, bestätigen. Die zum Vertragsschluß führende
Bestätigung kann mit der Information gem. Abs. 1 zusammengefaßt
werden.
(3) Die Annahme eines Auftrags kann auch stillschweigend
/ konkludent ohne Auftragsbestätigung gem. Abs.
2 erfolgen, wenn der Auftrag von uns ausgeführt
wird.
- § 3 Vertragsgegenstand
(1) Wir stellen unseren Auftraggebern über die von uns betriebenen
Internetplattformen Dienstleistungen zur automatisierten Personalbefragung
und Bewerberauswahl zur Verfügung, insbesondere editierbare und
konfigurierbare Software-Tools, wie den Online-Fragebogen HR-Meter.
Der Auftraggeber ist vereinbarungsgemäß berechtigt, die
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und die Software-Tools
zu nutzen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Erfolg
der Dienstleistung oder Nutzung hat der Auftraggeber
nicht.
(2) Art und Umfang der von HR Effekt zu erbringenden Leistungen
sowie die vom Auftraggeber zu leistende Vergütung bestimmen sich
nach der vom Auftraggeber aufgegebenen und von uns bestätigten
Bestellung. Insbesondere sind dies:
- das vom Auftraggeber gewünschte Profil,
- die vom Auftraggeber gewünschten Fragen,
- der Umfang des Nutzungsrechts der Software-Tools
durch den Auftraggeber,
- einfache oder mehrfache Nutzungsmöglichkeit,
- Beginn der Nutzung,
- Zahl der maximal möglichen Befragungen,
- Ende der Nutzung,
- der Zeitpunkt für die Übermittlung der Daten und die Bekanntgabe
des Ergebnisses an den Auftraggeber,
- die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung.
(3)
Der Auftraggeber darf die Dienstleistungen und Software-Tools von
HR Effekt nur für eigene Zwecke nutzen. Der Auftraggeber
darf das Nutzungsrecht nicht auf Dritte übertragen oder für
Dritte wahrnehmen.
- § 4 Online-Fragebogen
(1) Wir stellen für den Auftraggeber auf unseren Internetplattformen
einen Online-Fragebogen gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung
zur Verfügung. Der Auftraggeber ist befugt, auf seinen Internetseiten
oder in E-Mails einen Link auf den Online-Fragebogen
zu legen.
(2) Der Online-Fragebogen wird nach den Vorgaben
des Auftraggebers editiert und konfiguriert. Insbesondere wählt der Auftraggeber
die Inhalte des Fragebogens, wie das gewünschte Profil und die
gewünschten Fragen. Dem Auftraggeber ist bewußt, daß die
Qualität des Ergebnisses von der Art und der Auswertbarkeit der
von ihm gewählten Fragen abhängig ist. So sind offen gestellte
Fragen weniger geeignet als geschlossene Fragen, als Alternativantworten
oder als Antworten mit Zahlenangaben. HR Effekt kann daher keine
Gewährleistung für die Qualität der Auswertung und des
Ergebnisses übernehmen.
(3) Die Freischaltung des Online-Fragebogens
erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber in Textform vereinbarten Zeitpunkt.
Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die
Freischaltung innerhalb von drei Tagen nach der Bereitstellung
der Inhalte des Online-Fragebogens durch den Auftraggeber. Verzögerungen,
die infolge der Bereitstellung des Inhalts durch den
Auftraggeber entstehen, gleich ob inhaltlich oder technisch
bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten. Die Freischaltung
dauert bis zu dem mit dem Auftraggeber in Textform vereinbarten Zeitpunkt.
(4)
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber
den Online-Fragebogen unverzüglich nach der Freischaltung zu prüfen
und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist
bei solchen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln
mit der Freischaltung des Online-Fragebogens, bei verdeckten Mängeln
mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge,
so gilt der Online-Fragebogen als mangelfrei genehmigt.
(5)
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für
die von ihm gelieferten und zur Veröffentlichung im Online-Fragebogen
bestimmten Inhalte, insbesondere für deren Richtigkeit und rechtliche
Zulässigkeit. Wir sind nicht verpflichtet, die zu veröffentlichenden
Inhalte des Online-Fragebogens auf Verstöße gegen gesetzliche
oder behördliche Vorgaben oder Verbote, auf die Beeinträchtigung
der Rechte Dritter oder auf Verstöße gegen die guten Sitten
hin zu überprüfen („unzulässige Inhalte“).
Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen
frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße,
die vom Auftraggeber zu vertreten sind, geltend machen. Die Freistellung
umfaßt ggf. erforderliche Rechtsverfolgungskosten.
(6) Wir behalten
uns jedoch vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge
nicht auszuführen oder bereits im Online-Fragebogen veröffentlichte
Inhalte wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden
Inhalte unzulässig sind. Der Auftraggeber wird von einer solchen
Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Die Zahlungspflicht
des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt, ein Erstattungsanspruch
wird hierdurch nicht begründet.
- § 5 Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber erwirbt lediglich ein
zeitlich und dem Umfang nach beschränktes Nutzungsrecht an den Software-Tools von
HR Effekt. Dieser Vertrag beinhaltet daher keine Übertragung von
Eigentumsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an den Software-Tools
auf den Auftraggeber. Alle Rechte an den genutzten Software-Tools,
an Kennzeichen, Titeln, Marken, Urheberrechten und sonstigen gewerblichen
Rechten von HR Effekt verbleiben uneingeschränkt bei uns.
(2)
Wir behalten an allen von uns erstellten und freigeschalteten Online-Fragebögen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen
Leistungsschutzrechte, auch wenn der Auftraggeber Inhalte, wie Profile
oder Fragen, ausgewählt hat. Mit der Zahlung der Vergütung
durch den Auftraggeber ist keine Abtretung von Urheberrechten
und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber
verbunden.
- § 6 Vergütung und Zahlung
(1) Soweit nicht in Textform
eine andere Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber getroffen
wurde, ergibt sich die zu zahlende Vergütung
aus unserer im Internet unter HYPERLINK "http://www.hr-meter.de"
abrufbaren Preislisten. Maßgebend ist die Preisliste, die zum
Zeitpunkt des Zugangs der Bestellung des Auftraggebers von uns im Internet
veröffentlicht ist. Unsere Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer
in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Der Auftraggeber erhält
mit E-Mail eine Rechnung im PDF-Format. Auf Wunsch wird
eine Rechnung per Brief versandt.
(3) Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu,
wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Auftraggeber nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
- § 7 Behandlung von Daten
(1) Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, daß die
bei seiner Bestellung erhobenen Daten für die Abwicklung und Durchführung
der Bestellung von HR Effekt verarbeitet und genutzt
werden.
(2) HR Effekt beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung von Daten, die über die auf den Internetplattformen bereitgestellten
Software-Tools erhoben werden, die Datenschutzrichtlinien (Link) sowie
die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und
zur Datensicherheit.
(3) Die von HR Effekt über die bereitgestellten Software-Tools
erhobenen und verarbeiteten Daten von Bewerbern und Befragungsteilnehmern
werden dem Auftraggeber nach dem Ende der Nutzungszeit zusammen mit
dem Auswertungsergebnis übermittelt. Nach der Übermittlung
ist allein der Auftraggeber für die Speicherung der Daten in seinem
Bereich verantwortlich. Die personenbezogenen Daten werden einen Monat
nach der Übermittlung an den Auftraggeber bei
HR Effekt gelöscht.
(4)
Der Auftraggeber sichert zu, nach der Übermittlung der
Daten alle rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz
und zur Datensicherheit in seinem Bereich einzuhalten.
- § 8 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich,
alle Informationen und Daten, die sie von der anderen Vertragspartei
im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich
zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und
solange diese Informationen
a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder
b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten
ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt
worden sind, oder
c) der Vertragspartei nicht bereits vor dem Empfangsdatum
nachweislich bekannt waren.
(2) Die Verpflichtung erstreckt
sich über die Beendigung des
Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit der jeweiligen Vertragspartei
verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zum Zwecke
der Vertragserfüllung von der Vertragspartei beauftragt werden,
soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet
wurden bzw. werden.
- § 9 Gewährleistung der Verfügbarkeit
(1) Wir stellen
dem Auftraggeber die Möglichkeit zum Zugriff
auf unsere Dienstleistungen und Software-Tools auf unseren Internetplattformen
zur Verfügung. Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen
technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit
der Daten. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen
freie Software zu erstellen und es möglich ist, daß unsere
Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere
stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten, insbesondere
unsere Dienstleistungen oder Software-Tools, ohne unser Verschulden
nicht verfügbar sind,
- bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware
und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Störungen beim Webhosting-Provider, Internet-Provider
oder Online-Diensten oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote
auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern)
kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste
oder
- durch Energieausfall oder
- durch höhere Gewalt.
(2) Im Fall der zeitlich begrenzten Freischaltung
von Software-Tools hat der Auftraggeber in den in Abs. 1 bezeichneten
Fällen jedoch
einen Anspruch auf Verlängerung der Freischaltung der Software-Tools
um die Dauer des Ausfalls.
(3) Bei von uns zu vertretender
mangelhafter Bereitstellung von Software-Tools auf unseren Internetplattformen
hat der Auftraggeber Anspruch auf einwandfreie Bereitstellung. Sind
wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert
sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die
wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Bereitstellung
der Software-Tools fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung
der Vergütung zu verlangen (Minderung).
- § 10 Haftung
(1) Eine Haftung von HR Effekt sowie unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung,
Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung
von Hauptpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem
Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für
die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder
für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Soweit
Hauptpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig
verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen
Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für
grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen,
die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch
für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in
derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren
Schaden begrenzt.
(4) Wir haften unbeschränkt nach den Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes.
(5) Bei der Bereitstellung
von Online-Fragebögen haften wir
nicht für eine Mindestanzahl oder Mindestqualität von Teilnahmen,
sowie für Investitionen, die vom Auftraggeber im Zuge dieses Vertragsschlusses,
z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Teilnahmen, getätigt
wurden. Im Übrigen ist jede Haftung gegenüber dem Auftraggeber
vollständig und gegenüber Dritten im Hinblick auf eine eventuelle
vertragliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
(6) Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
- § 11 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Wird der
Vertrag durch einen Verbraucher abgeschlossen, d.h. zu einem Zweck,
der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen
Tätigkeit einer Person zugerechnet werden kann, kann die Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. durch Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen werden. Die Frist
beginnt mit dem Vertragsschluß, frühestens jedoch mit Erhalt
der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf
ist zu richten an:
-
HR Effekt GmbH
Christina Dietzsch-Kley
Leopoldstr. 31a
80802
München
E-Mail: cdk@hreffekt.de
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn HR
Effekt mit der
Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung
des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder wenn
der Auftraggeber diese selbst veranlaßt hat (z.B. durch Benutzung
der Online-Tools).
- § 12 Links
Unsere Internetplattformen enthalten Links zu anderen
Internet-Seiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken
oder den Inhalt dieser anderen Internet-Seiten. Für illegale,
fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für
Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen,
haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen
wurde.
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§ 13 Sonderleistungen
HR Effekt bietet im Rahmen von B2B
Marketingaktivitäten zeitlich begrenzte und/oder kostenreduzierte Dienstleistungen an.
HR Effekt behält sich vor, derartige Aufträge aus
triftigem Grund abzulehnen.
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- § 14 Sonstiges
(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des
einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist München.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist
München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
(4) Ein Auftraggeber
ohne Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland ist verpflichtet,
HR Effekt einen in Deutschland ansässigen empfangsbevollmächtigten Vertreter zu benennen.
(5) Nebenabreden
sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, dies gilt auch für
die Aufhebung dieser Regelung.
(6) HR Effekt behält sich das Recht vor, jederzeit die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten AGB gelten
grundsätzlich für alle ab dem Änderungszeitpunkt eingegangenen
Vertragsverhältnisse. HR Effekt hat auch das Recht, die AGB
mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse zu ändern,
in diesem Fall kann der Auftraggeber der Änderung innerhalb von
zwei Wochen nach Zugang der geänderten AGB in Textform widersprechen.
Im Falle eines Widerspruchs kann HR Effekt den Vertrag innerhalb
von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs in Textform kündigen.
(7)
Sollten einzelne der vorangehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung
eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt oder die Lücke ausfüllt.
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