AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HR Effekt GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z.B. durch Brief, Telefax oder E-Mail) zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluß
(1) Nach Aufgabe der Bestellung erhält der Auftraggeber von uns eine E-Mail über den Eingang und den Inhalt der Bestellung. Diese Mail dient lediglich der Information und führt noch nicht zu einem Vertragsschluß.
(2) Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Bestellung in Textform, insbesondere durch E-Mail, bestätigen. Die zum Vertragsschluß führende Bestätigung kann mit der Information gem. Abs. 1 zusammengefaßt werden.
(3) Die Annahme eines Auftrags kann auch stillschweigend / konkludent ohne Auftragsbestätigung gem. Abs. 2 erfolgen, wenn der Auftrag von uns ausgeführt wird.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Wir stellen unseren Auftraggebern über die von uns betriebenen Internetplattformen Dienstleistungen zur automatisierten Personalbefragung und Bewerberauswahl zur Verfügung, insbesondere editierbare und konfigurierbare Software-Tools, wie den Online-Fragebogen HR-Meter. Der Auftraggeber ist vereinbarungsgemäß berechtigt, die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und die Software-Tools zu nutzen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Erfolg der Dienstleistung oder Nutzung hat der Auftraggeber nicht.
(2) Art und Umfang der von HR Effekt zu erbringenden Leistungen sowie die vom Auftraggeber zu leistende Vergütung bestimmen sich nach der vom Auftraggeber aufgegebenen und von uns bestätigten Bestellung. Insbesondere sind dies: – das vom Auftraggeber gewünschte Profil, – die vom Auftraggeber gewünschten Fragen, – der Umfang des Nutzungsrechts der Software-Tools durch den Auftraggeber, – einfache oder mehrfache Nutzungsmöglichkeit, – Beginn der Nutzung, – Zahl der maximal möglichen Befragungen, – Ende der Nutzung, – der Zeitpunkt für die Übermittlung der Daten und die Bekanntgabe des Ergebnisses an den Auftraggeber, – die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung.
(3) Der Auftraggeber darf die Dienstleistungen und Software-Tools von HR Effekt nur für eigene Zwecke nutzen. Der Auftraggeber darf das Nutzungsrecht nicht auf Dritte übertragen oder für Dritte wahrnehmen.
§ 4 Online-Fragebogen
(1) Wir stellen für den Auftraggeber auf unseren Internetplattformen einen Online-Fragebogen gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Der Auftraggeber ist befugt, auf seinen Internetseiten oder in E-Mails einen Link auf den Online-Fragebogen zu legen.
(2) Der Online-Fragebogen wird nach den Vorgaben des Auftraggebers editiert und konfiguriert. Insbesondere wählt der Auftraggeber die Inhalte des Fragebogens, wie das gewünschte Profil und die gewünschten Fragen. Dem Auftraggeber ist bewußt, daß die Qualität des Ergebnisses von der Art und der Auswertbarkeit der von ihm gewählten Fragen abhängig ist. So sind offen gestellte Fragen weniger geeignet als geschlossene Fragen, als Alternativantworten oder als Antworten mit Zahlenangaben. HR Effekt kann daher keine Gewährleistung für die Qualität der Auswertung und des Ergebnisses übernehmen.
(3) Die Freischaltung des Online-Fragebogens erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber in Textform vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Freischaltung innerhalb von drei Tagen nach der Bereitstellung der Inhalte des Online-Fragebogens durch den Auftraggeber. Verzögerungen, die infolge der Bereitstellung des Inhalts durch den Auftraggeber entstehen, gleich ob inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten. Die Freischaltung dauert bis zu dem mit dem Auftraggeber in Textform vereinbarten Zeitpunkt.
(4) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber den Online-Fragebogen unverzüglich nach der Freischaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei solchen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Freischaltung des Online-Fragebogens, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt der Online-Fragebogen als mangelfrei genehmigt.
(5) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm gelieferten und zur Veröffentlichung im Online-Fragebogen bestimmten Inhalte, insbesondere für deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Wir sind nicht verpflichtet, die zu veröffentlichenden Inhalte des Online-Fragebogens auf Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Vorgaben oder Verbote, auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter oder auf Verstöße gegen die guten Sitten hin zu überprüfen („unzulässige Inhalte“). Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, geltend machen. Die Freistellung umfaßt ggf. erforderliche Rechtsverfolgungskosten.
(6) Wir behalten uns jedoch vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht auszuführen oder bereits im Online-Fragebogen veröffentlichte Inhalte wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte unzulässig sind. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt, ein Erstattungsanspruch wird hierdurch nicht begründet.
§ 5 Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber erwirbt lediglich ein zeitlich und dem Umfang nach beschränktes Nutzungsrecht an den Software-Tools von HR Effekt. Dieser Vertrag beinhaltet daher keine Übertragung von Eigentumsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an den Software-Tools auf den Auftraggeber. Alle Rechte an den genutzten Software-Tools, an Kennzeichen, Titeln, Marken, Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Rechten von HR Effekt verbleiben uneingeschränkt bei uns.
(2) Wir behalten an allen von uns erstellten und freigeschalteten Online-Fragebögen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte, auch wenn der Auftraggeber Inhalte, wie Profile oder Fragen, ausgewählt hat. Mit der Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber ist keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber verbunden.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Soweit nicht in Textform eine andere Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber getroffen wurde, ergibt sich die zu zahlende Vergütung aus unserer im Internet unter HYPERLINK „https://www.hr-meter.de“ abrufbaren Preislisten. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Bestellung des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht ist. Unsere Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Der Auftraggeber erhält mit E-Mail eine Rechnung im PDF-Format. Auf Wunsch wird eine Rechnung per Brief versandt.
(3) Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Behandlung von Daten
(1) Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, daß die bei seiner Bestellung erhobenen Daten für die Abwicklung und Durchführung der Bestellung von HR Effekt verarbeitet und genutzt werden.
(2) HR Effekt beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten, die über die auf den Internetplattformen bereitgestellten Software-Tools erhoben werden, die Datenschutzrichtlinien (Link) sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
(3) Die von HR Effekt über die bereitgestellten Software-Tools erhobenen und verarbeiteten Daten von Bewerbern und Befragungsteilnehmern werden dem Auftraggeber nach dem Ende der Nutzungszeit zusammen mit dem Auswertungsergebnis übermittelt. Nach der Übermittlung ist allein der Auftraggeber für die Speicherung der Daten in seinem Bereich verantwortlich. Die personenbezogenen Daten werden einen Monat nach der Übermittlung an den Auftraggeber bei HR Effekt gelöscht.
(4) Der Auftraggeber sichert zu, nach der Übermittlung der Daten alle rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit in seinem Bereich einzuhalten.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder c) der Vertragspartei nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.
(2) Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit der jeweiligen Vertragspartei verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zum Zwecke der Vertragserfüllung von der Vertragspartei beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.
§ 9 Gewährleistung der Verfügbarkeit
(1) Wir stellen dem Auftraggeber die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere Dienstleistungen und Software-Tools auf unseren Internetplattformen zur Verfügung. Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Software zu erstellen und es möglich ist, daß unsere Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten, insbesondere unsere Dienstleistungen oder Software-Tools, ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind, – bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder -hardware (z.B. Browser) oder – durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder – durch Störungen beim Webhosting-Provider, Internet-Provider oder Online-Diensten oder – durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder – durch Energieausfall oder – durch höhere Gewalt.
(2) Im Fall der zeitlich begrenzten Freischaltung von Software-Tools hat der Auftraggeber in den in Abs. 1 bezeichneten Fällen jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Freischaltung der Software-Tools um die Dauer des Ausfalls.
(3) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Bereitstellung von Software-Tools auf unseren Internetplattformen hat der Auftraggeber Anspruch auf einwandfreie Bereitstellung. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Bereitstellung der Software-Tools fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen (Minderung).
§ 10 Haftung
(1) Eine Haftung von HR Effekt sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Hauptpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Soweit Hauptpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
(4) Wir haften unbeschränkt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
(5) Bei der Bereitstellung von Online-Fragebögen haften wir nicht für eine Mindestanzahl oder Mindestqualität von Teilnahmen, sowie für Investitionen, die vom Auftraggeber im Zuge dieses Vertragsschlusses, z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Teilnahmen, getätigt wurden. Im Übrigen ist jede Haftung gegenüber dem Auftraggeber vollständig und gegenüber Dritten im Hinblick auf eine eventuelle vertragliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Wird der Vertrag durch einen Verbraucher abgeschlossen, d.h. zu einem Zweck, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit einer Person zugerechnet werden kann, kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. durch Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluß, frühestens jedoch mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
HR Effekt GmbH E-Mail: info@hr-meter.com
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn HR Effekt mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder wenn der Auftraggeber diese selbst veranlaßt hat (z.B. durch Benutzung der Online-Tools).
§ 12 Links
Unsere Internetplattformen enthalten Links zu anderen Internet-Seiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser anderen Internet-Seiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
§ 13 Sonderleistungen
HR Effekt bietet im Rahmen von B2B Marketingaktivitäten zeitlich begrenzte und/oder kostenreduzierte Dienstleistungen an. HR Effekt behält sich vor, derartige Aufträge aus triftigem Grund abzulehnen.
§ 14 Sonstiges
(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist München.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
(4) Ein Auftraggeber ohne Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in Deutschland ist verpflichtet, HR Effekt einen in Deutschland ansässigen empfangsbevollmächtigten Vertreter zu benennen.
(5) Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
(6) HR Effekt behält sich das Recht vor, jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten AGB gelten grundsätzlich für alle ab dem Änderungszeitpunkt eingegangenen Vertragsverhältnisse. HR Effekt hat auch das Recht, die AGB mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse zu ändern, in diesem Fall kann der Auftraggeber der Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der geänderten AGB in Textform widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs kann HR Effekt den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs in Textform kündigen.
(7) Sollten einzelne der vorangehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt oder die Lücke ausfüllt.